Das federführende Amt regelt vorwiegend die verwaltungsinternen Belange rund um „Demokratie leben!“. Es hat die rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Partnerschaft und ist Ansprechpartner für die Regiestelle des Bundesprogramms. Das federführende Amt und die Fach- und Koordinierungsstelle stehen im ständigen Austausch und Beratung. Außerdem ist es für die Sichtbarmachung der Partnerschaft in der Kommune zuständig.
Die Fach- und Koordinierungsstelle ist für den Aufbau, die Steuerung und die Weiterentwicklung der lokalen Partnerschaft zuständig, fungiert als Ansprechpartnerin, Beraterin und Begleitung für die Träger von Einzelmaßnahmen und koordiniert die Gremien. Außerdem trägt sie zur Bekanntmachung der Partnerschaft und der lokalen Maßnahmen bei und ist für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung zuständig.
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