Projekte

Jugendfonds

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie gibt es einen Jugendfonds. Über den Jugendfonds können Projekte und Veranstaltungen beantragt und durchgeführt werden. Dafür wurde ein Jugendgremium eingerichtet. Das Jugendgremium wird von Jugendlichen organisiert und entscheidet über Anträge aus dem Jugendfonds. Die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) unterstützt und begleitet die Antragsteller_innen.

Für den Jugendfonds stehen 2024 bis zu 23.000 € zur Verfügung. Der maximale Betrag, der im Antrag gestellt werden kann, sind 3.500 €. Anträge des Jugendfonds können das ganze Jahr über gestellt werden.

Die Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Jugendfonds findet sich hier.

Die Formulare für eine Antragstellung gibt es über die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) oder hier. Die KuF unterstützt sehr gerne in allen Projektphasen, von der Antragstellung bis zur Abrechnung und Berichterstattung.

Die Ausschreibungsflyer für den Jugendfonds gibt es auch in weiteren Farben.


Aktionsfonds

Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Projekte oder Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden. Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 37.000 € zur Verfügung.

Im Kalenderjahr 2024 stattfindende Projekte können durch den Aktions- und Initiativfonds in der Regel bis 3.500 € gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich. Eine Ko-Finanzierung der Projekte, beispielsweise durch Eigenmittel, ist erwünscht.

Im Aktions- und Initiativfonds arbeiten wir mit Fristen, zu denen viermal im Jahr Anträge gestellt werden können. Die Fristen zur Antragstellung mit den entsprechend zur Verfügung stehenden Mitteln für 2024 sind:

  • 15. Januar 2024 (bis zu 50 % des Gesamtvolumens)
  • 30. April 2024 (bis zu 25 % des Gesamtvolumens)
  • 15. September 2024 (bis zu 25 % des Gesamtvolumens)
  • 31. Oktober 2024 (Restmittel)

Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss. Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.

Die Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds finden Sie hier.

Die Formulare für eine Beantragung der Förderung erhalten Sie von der Fach- und Koordinierungsstelle oder hier.


Ad-hoc-Fonds

Neben dem regulären Antragsverfahren gibt es auch die Möglichkeit für kleinere und kurzfristige Projekte, eine Ad-hoc Förderung im Rahmen des Aktionsfonds zu beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt hier 500 Euro. Ad-hoc-Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden.

Das Antragsformular erhalten Sie hier. Die Rahmenbedingungen zur Ad-hoc-Förderung finden sich hier.

Zum Beginn der neuen Förderperiode konnten 2020 24 Projekte und Veranstaltungen über den Aktions- und Jugendfonds gefördert werden. Für das Förderjahr 2020 wurde eine Dokumentation erstellt, in der fast alle der 24 Projekte ausführlich präsentiert werden.
Die Dokumentation 2020 ist hier verfügbar!

In der Projektlaufzeit 2017 bis 2019 konnten über 30 Projekte mit dem Aktions- und Jugendfonds gefördert werden.
Für den Förderzeitraum wurde eine Dokumentation erstellt, die hier abgerufen werden kann. Viel Spaß beim Lesen!